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   BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83   

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https://dejure.org/1984,3616
BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 (https://dejure.org/1984,3616)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 (https://dejure.org/1984,3616)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1984 - IVa ZR 81/83 (https://dejure.org/1984,3616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei unterlassener Mitteilung über Gallenbeschwerden und anderer Gesundheitsmängel - Erbringung eines Beweises für eine arglistige Täuschung bei Erstellung des großen ärztlichen Zeugnisses zur ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 44; BGB § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 156
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 70/81

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer - Absicht einer

    Auszug aus BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83
    Die Klägerin kann sich deshalb unter Umständen - ohne daß § 44 VVG entgegenstünde - darauf berufen, sie habe dem Versicherungsagenten, mit dem sie vor Erstellung des großen ärztlichen Zeugnisses gesprochen hatte, gutgläubig vertraut (vgl. hierzu Senatsurteil vom 1.12.1982 - IVa ZR 70/81 - VersR 1983, 237), ohne von Dr. C. eines Besseren belehrt worden zu sein.
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewußt ist (BGH, Urt. v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer, m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II 4 a; vom 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II und vom 20. November 1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411 unter I 2; vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 22 Rdn. 4; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 6, beide jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10

    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister;

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.
  • OLG Koblenz, 19.12.2012 - 2 U 1194/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28. November 1984, IVa ZR 81/83, VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 1. Oktober 1986, IVa ZR 61/85, VersR 1987, 91; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20. April 2001, 10 U 1003/00, VersR 2002, 222; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2000, 10 U 824/99, NVersZ 2001, 74; OLG Koblenz, Urteil vom 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, NVersZ 1999, 472 f.).

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 01.10.1986 - IV a ZR 61/85 - VersR 1987, 91; Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00 - VersR 2002, 222; OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2000 - 10 U 824/99 - NVersZ 2001, 74; OLG Koblenz, Urteil vom 09.10.1998 - 10 U 1133/97 - NVersZ 1999, 472 f.).

    Es hätte ihm bewusst sein müssen, dass der Versicherer bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 01.10.1986 - IV a ZR 61/85 - VersR 1987, 91; OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2001- 10 U 1003/00 - NVersZ 2001, 503; Reinert, Rücktritt und Anfechtung des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers, Verbraucherrecht kompakt 2004, S. 55 ff., 56).

  • OLG Köln, 19.07.2013 - 20 U 238/12

    Rücktritt des Versicherers von einem privaten Krankenversicherungsvertrag wegen

    Die Annahme von Arglist setzt in subjektiver Hinsicht vielmehr zusätzlich voraus, dass erkannt und gebilligt wird, dass der Versicherer den Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. nur BGH VersR 2007, 785; VersR 1985, 156; jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

    Hat der Versicherer die Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst ohne Erfolg darauf gestützt, dass der als selbständiger Trockenausbauer tätige VN eine Angstneurose und einen Alkoholmissbrauch arglistig verschwiegen habe, reicht die Tatsache der Nichtangabe einer dreitätigen Behandlung eines chronischen Schulter-Arm- bzw. Schulter-Nackensydroms nicht aus, um nachträglich eine arglistige Täuschung hinsichtlich Nichtangabe von Vorerkrankungen zu begründen (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).

    1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902; Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157, VersR 1987, 91, OLG Koblenz NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f., NVersZ 1999, 472 f., Urteil NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222).

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April. 2001 NVersZ 2001, 503).

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

  • OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Besondere Bedingungen für die

  • AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13

    Vertrag über Eintragung eines Unternehmens in Internetbranchenverzeichnis bei

  • LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09

    Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung

  • OLG Koblenz, 14.06.2002 - 10 U 1733/01

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung über eine

  • KG, 20.06.2006 - 6 U 46/06

    Arglistanfechtung des Versicherungsvertrages durch die

  • OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05

    Anfechtung eines Angebots wegen Verschleierung des Ortes der Leistungserbringung

  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

  • LG Marburg, 08.11.2023 - 1 O 79/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt wegen Verschweigen von

  • OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01

    Krankenversicherung

  • OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08

    Eintragungsofferte, Täuschung

  • AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines

  • AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10

    Anfechtung: Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines

  • LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08

    Arglistige Täuschung bei Eintragungsofferten in Gewerbeverzeichnisse

  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 303 S 67/10

    Betrug durch Gestaltung von Korrekturabzügen

  • AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11

    Im Zusammenhang mit einer Täuschung über Vertragslaufzeit und Kostenpflicht ist

  • AG Bonn, 25.09.2009 - 13 C 484/08

    Branchenverzeichnis, Internet, Bestellformular

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 201/85

    Bestand eines Lebensversicherungsvertrages mit

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